Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf monatliche Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel

Antrag Pflegepakete

Eine zu pflegende Person hat gesetzlichen Anspruch auf für sie/ihn kostenfreie Pflegehilfsmittel. Die Höhe des Zuschusses ist im § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI festgeschrieben. Diesen können Sie bei uns, als vertraglichen Leistungserbringer, monatlich geltend machen.

Mehr als die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) werden von Angehörigen und Pflegediensten betreut. Diese Aufgabe kann Angehörige schnell an die Grenzen bringen – emotional, körperlich, zeitlich und finanziell. Die Versorgung eines Pflegebedürftigen ist eine große Herausforderung, zumal die Gesetze und Regelungen zur Pflegeversicherung für den Laien oft verwirrend sind.

Das Team des Sanitätshauses Lettermann hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Angehörigen und Pflegediensten den Vorgang für die monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zu vereinfachen – von der Beantragung bis hin zur automatischen Belieferung.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nehmen einen Sonderstatus unter den Hilfsmitteln für Senioren ein. Versicherte oder ihre Angehörigen brauchen dafür keine ärztliche Bescheinigung (Rezept), um die Kosten erstattet zu bekommen, sondern können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der Krankenkasse stellen. Dabei gelten drei Voraussetzungen:

  • Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
  • Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
  • Der Pflegebedürftige wird (auch) von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.

Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel

Die Krankenkasse übernimmt jeden Monat bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel komplett, sofern eine Pflegestufe bzw. ein Pflegegrad vorliegt. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54) rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bestellen Sie für sich oder Ihren Angehörigen eine Hilfsmittelbox, dessen Wert die 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale nicht überschreitet, bekommen Sie die Produkte kostenlos nach Hause geliefert und müssen sich um nichts weiter kümmern.