Beratung und Bestellung
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Informationen für Patienten mit Rezept

Liebe Kundin, lieber Kunde,
Sie waren beim Arzt und sind im Besitz eines Rezeptes oder einer Verordnung? Dann übernimmt im Regelfall Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten!

Wichtige Hinweise! Bitte unbedingt beachten!

  • Rezepte haben in der Regel eine Gültigkeit von 4 Wochen! Nur in diesem Zeitrahmen können wir für Sie den Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen.
  • Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel bei gleichbleibender Größe alle 10 Jahre neue Bezüge. Wurden Sie innerhalb dieser Zeit schon einmal von einem Versorger mit allergendichten Bettbezügen ausgestattet? Dann bitten wir Sie, uns dieses unbedingt mitzuteilen um Ihnen unerwünschte zusätzliche Kosten zu ersparen!
  • Bei einer Änderung der Betten-Größe, z.B. wenn Ihr Kind ein größeres Bett bekommt oder Sie sich ein neues Bett angeschafft haben, ist eine neue Beantragung bei Ihrer Krankenkasse möglich. Bitte teilen Sie uns dieses mit!
  • Für Patienten der Techniker Krankenkasse: Soll Ihr Partner auch mit allergendichten Bezügen ausgestattet werden, so muss dieses auf dem Rezept mit dem Zusatz „Partnerversorgung“ vermerkt werden!

 

Nutzen Sie gerne unser Service-Telefon: 02162 - 373 97 7524 oder nutzen Sie unser Kontakformular

Anfrage für Allergie-Pflegehilfsmittel 1

Hier können Sie Ihr Rezept oder Ihre Bescheinigung anfügen.