Ratgeber-Beitrag
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Wohnumfeldberatung — Bis zu 4.000 € Zuschuss für Umbaumaßnahmen

Treppenstufen, hohe Badewannenränder, enge Türrahmen — was jahrelang kein Problem war, kann nach einem Sturz, einer Operation oder bei zunehmender Pflegebedürftigkeit plötzlich zur Barriere werden. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sogar bis zu 16.000 Euro.

Viele Betroffene und Angehörige wissen gar nicht, dass dieser Anspruch besteht — oder scheuen den Antrag, weil sie nicht wissen, wie es geht. In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, was gefördert wird und wie wir Sie dabei unterstützen.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Grundvoraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5). Der Zuschuss steht Ihnen zu, wenn:

  • Die häusliche Pflege dadurch ermöglicht oder erheblich erleichtert wird
  • Eine selbstständigere Lebensführung wiederhergestellt wird
  • Die Überlastung der Pflegeperson verringert wird

Wichtig: Der Zuschuss ist nicht einkommensabhängig. Auch Pflegegrad 1 reicht aus — und den haben deutlich mehr Menschen als viele denken. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, erklären wir in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt.

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Bis zu 4.000 € pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person
  • Bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt: bis zu 16.000 € (4 × 4.000 €)
  • Der Zuschuss ist pro Maßnahme — bei einer neuen Veränderung der Pflegesituation (z.B. Verschlechterung, neuer Pflegegrad) kann erneut beantragt werden
  • Eigenanteil: Ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.000 € an den Kosten. Bei Pflegegrad 1 gelten die gleichen Bedingungen

Rechenbeispiel: Ein barrierefreier Badumbau kostet 6.500 €. Die Pflegekasse übernimmt 4.000 €, Ihr Eigenanteil beträgt 2.500 €. Verschlechtert sich die Situation später (z.B. Rollstuhlversorgung), können Sie für eine weitere Anpassung erneut 4.000 € beantragen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Pflegekasse fördert alle baulichen Veränderungen, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit verbessern. Typische Beispiele:

Badezimmer

  • Umbau Badewanne zur bodengleichen Dusche
  • Einbau von Haltegriffen und Stützklappgriffen
  • Duschsitz oder Duschhocker
  • Toilettensitzerhöhung oder höhenverstellbares WC
  • Rutschfeste Bodenbeläge

Türen & Zugänge

  • Türverbreiterung für Rollstuhl oder Rollator
  • Abbau von Türschwellen
  • Einbau von Rampen (Eingang, Terrasse, Balkon)
  • Automatische Türöffner

Treppen & Etagen

  • Treppenlift oder Plattformlift
  • Beidseitige Handläufe
  • Kontrastreiche Stufenmarkierungen
  • Verlegung des Wohnbereichs ins Erdgeschoss

Küche & Wohnbereich

  • Unterfahrbare Arbeitsflächen (für Rollstuhlfahrer)
  • Absenkbare Oberschränke
  • Anpassung der Lichtschalter- und Steckdosenhöhe
  • Rutschfeste Bodenbeläge im gesamten Wohnbereich

Außenbereich

  • Rampen am Hauseingang
  • Verbreiterte Gartenwege
  • Bewegungsmelder und Beleuchtung

So beantragen Sie den Zuschuss — Schritt für Schritt

Schritt 1: Beratung

Lassen Sie sich beraten, welche Maßnahmen in Ihrer Situation sinnvoll sind. Wir bieten eine kostenlose Wohnumfeldberatung bei Ihnen zu Hause an — unsere Fachberater:innen kennen die Möglichkeiten und wissen, was die Kasse bewilligt.

Schritt 2: Kostenvoranschlag

Holen Sie einen Kostenvoranschlag für die geplanten Maßnahmen ein. Wir helfen Ihnen dabei — oder vermitteln Ihnen geeignete Handwerksbetriebe aus der Region.

Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse

Der Antrag ist formlos möglich. Sie brauchen:

  • Kurzes Anschreiben an die Pflegekasse (wir helfen beim Formulieren)
  • Kostenvoranschlag der geplanten Maßnahme
  • Ggf. ärztliche Begründung oder Empfehlung des Pflegedienstes

Mehr zum Thema Rezepte und Kostenübernahme lesen Sie in unserem Ratgeber Hilfsmittel auf Rezept — So funktioniert die Versorgung.

⚠️ Wichtig: Antrag VOR dem Umbau stellen! Die Pflegekasse muss den Zuschuss vorher bewilligen. Beginnen Sie nicht mit dem Umbau, bevor die Zusage da ist — sonst riskieren Sie die Kostenübernahme.

Schritt 4: Bewilligung abwarten

Die Pflegekasse prüft den Antrag — in der Regel innerhalb von 3–5 Wochen. Bei Bedarf wird der MDK (Medizinischer Dienst) eingeschaltet.

Schritt 5: Umbau durchführen & abrechnen

Nach der Bewilligung beauftragen Sie den Umbau. Die Rechnung reichen Sie bei der Pflegekasse ein — der Zuschuss wird direkt an Sie oder den Handwerksbetrieb überwiesen.

Was viele nicht wissen

  • Auch Mieter haben Anspruch — mit Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf einen barrierefreien Umbau in der Regel nicht ablehnen
  • Der Zuschuss ist wiederholbar — bei Verschlechterung der Pflegesituation oder Erhöhung des Pflegegrads kann erneut beantragt werden
  • Auch technische Hilfsmittel wie Hausnotrufsysteme können über die Pflegekasse finanziert werden
  • Zusätzliche Fördermittel: Neben der Pflegekasse gibt es weitere Zuschüsse, z.B. von der KfW-Bank (Programm 455-B: Barrierereduzierung) — diese sind sogar unabhängig vom Pflegegrad!
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Eigenanteile können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden

Unsere Wohnumfeldberatung — kostenlos und unverbindlich

Als Sanitätshaus begleiten wir Sie nicht nur bei Hilfsmitteln, sondern auch bei der Frage: Wie muss Ihr Zuhause aussehen, damit Sie möglichst lange selbstständig leben können?

Unsere Wohnumfeldberatung umfasst:

  • Begehung bei Ihnen zu Hause — wir kommen zu Ihnen
  • Analyse von Barrieren und Gefahrenquellen (Stolperfallen, Engstellen, Badezimmer)
  • Konkrete Empfehlungen für Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel
  • Unterstützung beim Antrag bei der Pflegekasse
  • Koordination mit Handwerkern, Pflegedienst und Ärzten

Tipp: Kombinieren Sie die Wohnumfeldberatung mit einer Hilfsmittelversorgung. Oft lassen sich mit wenigen Anpassungen — ein Haltegriff hier, eine Rampe dort, ein Badhocker im Bad — große Verbesserungen erzielen, ohne gleich groß umbauen zu müssen.

Checkliste: Die häufigsten Stolperfallen in der Wohnung

Gehen Sie diese Liste durch — und fragen Sie sich ehrlich: Ist das bei mir (oder meinen Eltern) ein Problem? Mehr dazu in unserem Ratgeber Wohnung sturzfest machen — 10 Tipps.

  • Badewanne statt ebenerdiger Dusche?
  • Türschwellen oder Teppichkanten, die Stolperfallen sind?
  • Treppen ohne beidseitige Handläufe?
  • Toilette zu niedrig (Aufstehen schwierig)?
  • Bett zu tief oder zu weich?
  • Lichtschalter nicht vom Bett aus erreichbar?
  • Eingangstür zu schwer oder zu schmal?
  • Lose Teppiche oder glatte Böden?
  • Schlafzimmer im Obergeschoss, Bad im Erdgeschoss (oder umgekehrt)?
  • Kein Handlauf in der Dusche oder neben der Toilette?

Wenn Sie bei mehr als 2–3 Punkten "Ja" denken: Sprechen Sie uns an. Oft lässt sich mit kleinen Maßnahmen viel erreichen.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?

Nein, ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) ist Voraussetzung für den Zuschuss der Pflegekasse. Aber: Die KfW-Bank fördert barrierefreie Umbauten auch ohne Pflegegrad (Programm 455-B). Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten.

Kann ich den Zuschuss mehrfach beantragen?

Ja — wenn sich Ihre Pflegesituation verändert. Beispiel: Sie haben 4.000 € für den Badumbau bekommen. Zwei Jahre später brauchen Sie einen Treppenlift, weil sich der Zustand verschlechtert hat. Dann können Sie erneut bis zu 4.000 € beantragen.

Muss ich das Geld zurückzahlen, wenn ich umziehe?

Nein. Der Zuschuss ist zweckgebunden, aber nicht rückzahlungspflichtig. Bei einem Umzug in eine neue Wohnung können Sie allerdings erneut einen Zuschuss beantragen, wenn dort Umbaumaßnahmen nötig sind.

Wie lange dauert die Bewilligung?

In der Regel 3–5 Wochen. In dringenden Fällen (z.B. nach Krankenhausentlassung) kann es auch schneller gehen. Wichtig: Beginnen Sie nicht vor der Bewilligung mit dem Umbau!

Bezuschusst die Kasse auch einen Treppenlift?

Ja, ein Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000 €. Da Treppenlifte oft deutlich teurer sind, lohnt es sich, zusätzlich KfW-Fördermittel zu prüfen.

Kann Lettermann mir bei der Beantragung helfen?

Ja! Wir unterstützen Sie beim gesamten Prozess — von der Wohnumfeldberatung über den Kostenvoranschlag bis zum Antrag bei der Pflegekasse. Rufen Sie uns einfach an: 02162 / 37 39 70.

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