Ratgeber-Beitrag
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Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt erklärt

4,6 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad — und viele weitere hätten Anspruch, wissen es aber nicht. Ein Pflegegrad öffnet die Tür zu Pflegegeld, Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Entlastung. Und der Antrag ist einfacher als Sie denken.

Was ist ein Pflegegrad?

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade (vorher: Pflegestufen). Sie beschreiben, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung — z. B. leichte Gehprobleme, braucht Hilfe beim Einkaufen
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung — z. B. Hilfe beim Waschen und Anziehen, unsicher beim Gehen
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung — z. B. braucht täglich mehrfach Hilfe, Sturzgefahr
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung — z. B. kann kaum noch allein aufstehen, braucht Hilfe bei fast allem
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen — z. B. bettlägerig, intensive Pflege rund um die Uhr

Wichtig: Auch Menschen mit Arthrose, Parkinson, Multipler Sklerose oder Polyneuropathie können einen Pflegegrad bekommen — nicht nur „klassische" Pflegefälle.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag ist formlos — ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse genügt:

  • Rufen Sie Ihre Krankenkasse an (die Pflegekasse ist dort angegliedert)
  • Sagen Sie: „Ich möchte einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen"
  • Sie bekommen ein Formular zugeschickt — ausfüllen und zurückschicken
  • Alternativ: Formloses Schreiben per Post oder E-Mail

Tipp: Den Antrag so früh wie möglich stellen! Der Pflegegrad gilt ab dem Tag der Antragstellung — nicht ab dem Tag der Begutachtung. Jeder Tag zählt.

Schritt 2: Pflegetagebuch führen (2 Wochen vor der Begutachtung)

Das Pflegetagebuch ist Ihr wichtigstes Werkzeug. Es dokumentiert, wobei die pflegebedürftige Person im Alltag Hilfe braucht.

Was Sie eintragen:

  • Morgens: Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Anziehen, Kompressionsstrümpfe anziehen
  • Tagsüber: Medikamente richten, Essen zubereiten, Arztbesuche begleiten, Einkaufen
  • Abends: Hilfe beim Ausziehen, Lagerung, Bett richten
  • Nachts: Toilettengänge, Umlagern, Unruhe
  • Besonderheiten: Stürze, Verwirrtheit, Schmerzen, schlechte Tage

Wichtig: Notieren Sie auch die schlechten Tage — nicht nur den Durchschnitt. Die Begutachtung soll das Gesamtbild zeigen, nicht den besten Tag.

Schritt 3: Die MDK-Begutachtung

Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD, früher MDK) zu Ihnen nach Hause. So läuft es ab:

Die 6 Module der Begutachtung

Der Gutachter prüft 6 Bereiche und vergibt Punkte:

  1. Mobilität (10 %) — Können Sie aufstehen, gehen, Treppen steigen, sich im Bett umdrehen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %*) — Erkennen Sie Personen? Können Sie Entscheidungen treffen? Finden Sie sich räumlich zurecht?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %*) — Nächtliche Unruhe, Aggressivität, Ängste, Wahnvorstellungen?
  4. Selbstversorgung (40 %) — Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang — hier werden die meisten Punkte vergeben!
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %) — Medikamente einnehmen, Verbände wechseln, Arztbesuche, Therapien
  6. Gestaltung des Alltagslebens (15 %) — Tagesablauf planen, Kontakte pflegen, Beschäftigung

*Module 2 und 3: Nur das höherbewertete zählt.

Punktetabelle

  • 12,5 – 26 Punkte: Pflegegrad 1
  • 27 – 47 Punkte: Pflegegrad 2
  • 47,5 – 69 Punkte: Pflegegrad 3
  • 70 – 89 Punkte: Pflegegrad 4
  • 90 – 100 Punkte: Pflegegrad 5

Tipps für die Begutachtung

  • ✅ Pflegetagebuch bereithalten
  • ✅ Alle Arztberichte, Medikamentenpläne und Entlassbriefe griffbereit haben
  • ✅ Pflegende Angehörige unbedingt dabei sein lassen — sie können ergänzen
  • ✅ Ehrlich sein — beschönigen Sie nichts! Zeigen Sie den Alltag wie er ist
  • ✅ Hilfsmittel zeigen, die bereits genutzt werden (Rollator, Pflegebett, Toilettensitzerhöhung)
  • ❌ Sich nicht „zusammenreißen" — kein Kaffee und Kuchen servieren, sondern realistisch bleiben

Schritt 4: Der Bescheid

Nach der Begutachtung erhalten Sie innerhalb weniger Wochen den Bescheid per Post. Er enthält:

  • Den zugewiesenen Pflegegrad
  • Das Gutachten mit der Punktebewertung
  • Empfehlungen für Hilfs- und Pflegemittel

Fordern Sie immer das vollständige Gutachten an! Es steht Ihnen zu und ist wichtig, falls Sie Widerspruch einlegen möchten.

Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? Widerspruch einlegen!

Jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich — es lohnt sich also!

  1. Frist beachten: Sie haben 4 Wochen ab Bescheid-Datum
  2. Widerspruch schriftlich einlegen: Kurzes Schreiben an die Pflegekasse: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Eine Begründung folgt."
  3. Begründung nachreichen: Mit Pflegetagebuch, Arztberichten und konkreten Beispielen
  4. Zweite Begutachtung: In der Regel kommt ein anderer Gutachter

Tipp: Pflegestützpunkte und Sozialverbände (VdK, Sozialverband) helfen kostenlos beim Widerspruch!

Welche Leistungen bekomme ich mit einem Pflegegrad?

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (monatlich) 332 € 573 € 765 € 947 €
Pflegesachleistungen 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Pflegehilfsmittel (Verbrauch) 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnraumanpassung 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €

Stand 2026. Pflegegeld-Beträge werden regelmäßig angepasst.

Was hat das mit dem Sanitätshaus zu tun?

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