Ratgeber-Beitrag
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Elektromobil auf Rezept

Ein Elektromobil kann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein echtes Stück Freiheit bedeuten: Einkaufen, Arztbesuche, Spaziergänge – alles wieder selbstständig möglich. Doch viele wissen nicht, dass die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernimmt. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Elektromobil auf Rezept bekommen, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie beim Antrag achten sollten.

Was ist ein Elektromobil?

Ein Elektromobil – auch Seniorenmobil, Scooter oder E-Mobil genannt – ist ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Es ermöglicht Ihnen, längere Strecken im Außenbereich zurückzulegen, die zu Fuß oder mit einem Rollator nicht mehr machbar sind.

Elektromobile gibt es in verschiedenen Ausführungen:

  • Kompaktmodelle (6 km/h): Klein, wendig, gut für den Nahbereich. Oft zerlegbar für den Transport.
  • Komfortmodelle (10–12 km/h): Größer, mehr Reichweite, für längere Strecken geeignet.
  • Kabinenmodelle (15 km/h): Mit Wetterschutz, für den ganzjährigen Einsatz. Benötigen eine Betriebserlaubnis.

„Viele unserer Kunden sind überrascht, wenn sie erfahren, dass ein Elektromobil von der Krankenkasse übernommen werden kann. Der Weg dahin ist gar nicht so kompliziert, wie viele denken. Wir begleiten unsere Kunden durch den gesamten Prozess – vom Rezept über den Kostenvoranschlag bis zur Genehmigung. Und das Wichtigste: Bevor Sie sich entscheiden, können Sie bei uns verschiedene Modelle in Ruhe Probe fahren. Denn ein Elektromobil muss zu Ihrem Alltag passen, nicht umgekehrt.“

Marc Rösner, Reha-Fachberater, Lettermann Sanitätshaus

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Krankenkasse die Kosten für ein Elektromobil übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Medizinische Notwendigkeit

Sie müssen in Ihrer Mobilität so eingeschränkt sein, dass Sie alltägliche Wege im Nahbereich (Arzt, Apotheke, Einkaufen) nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können. Ein Rollator oder Rollstuhl reicht für diese Strecken nicht aus oder kann von Ihnen nicht genutzt werden.

Typische Gründe für eine Verordnung:

  • Schwere Gehbehinderung durch Arthrose, Rheuma oder neurologische Erkrankungen
  • Fortgeschrittene Parkinson-Erkrankung
  • Herz- oder Lungenerkrankungen mit starker Belastungseinschränkung
  • Zustand nach Schlaganfall oder Schlaganfall-Rehabilitation
  • Schwere Polyneuropathie mit Gangunsicherheit
  • Amputationen

2. Sie können das Elektromobil sicher bedienen

Die Krankenkasse prüft, ob Sie das Elektromobil sicher nutzen können. Das bedeutet:

  • Ausreichendes Sehvermögen für die Teilnahme am Straßenverkehr
  • Kognitive Fähigkeit, das Fahrzeug sicher zu steuern
  • Ausreichende Kraft in den Händen für Lenkung und Bremse
  • Fähigkeit, selbstständig ein- und auszusteigen

3. Geeignete Nutzungsmöglichkeiten

  • Sie haben einen geeigneten Stellplatz (Garage, Abstellraum, ggf. Erdgeschoss)
  • Eine Steckdose zum Laden ist vorhanden
  • Ihr Wohnumfeld erlaubt die Nutzung (kein reines Treppenhaus ohne Aufzug)

Der Weg zum Elektromobil auf Rezept – Schritt für Schritt

Schritt 1: Ärztliche Verordnung

Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über Ihre Mobilitätsprobleme. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, stellt er eine Verordnung (Rezept) für ein Elektromobil aus. Auf dem Rezept sollte stehen:

  • Diagnose und Begründung der Mobilitätseinschränkung
  • Warum andere Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl) nicht ausreichen
  • Hilfsmittelnummer des Elektromobils (wird oft vom Sanitätshaus ergänzt)

💡 Tipp: Je ausführlicher der Arzt die Notwendigkeit begründet, desto höher die Chance auf Genehmigung. Scheuen Sie sich nicht, Ihren Arzt um eine detaillierte Begründung zu bitten.

Schritt 2: Beratung und Probefahrt im Sanitätshaus

Mit dem Rezept kommen Sie zu uns. Wir beraten Sie ausführlich:

  • Welches Modell passt zu Ihren Bedürfnissen?
  • Welche Reichweite benötigen Sie?
  • Ist ein Kompaktmodell ausreichend oder brauchen Sie ein größeres Fahrzeug?
  • Probefahrt: Sie testen das Elektromobil vor Ort und prüfen, ob Sie sich sicher fühlen.

Schritt 3: Kostenvoranschlag an die Krankenkasse

Wir erstellen einen detaillierten Kostenvoranschlag und senden ihn zusammen mit Ihrer Verordnung an die Krankenkasse. Der Kostenvoranschlag enthält:

  • Das gewählte Modell mit Hilfsmittelnummer
  • Die technischen Daten
  • Den Preis
  • Gegebenenfalls notwendiges Zubehör

Schritt 4: Prüfung durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse prüft den Antrag. In vielen Fällen schaltet sie den Medizinischen Dienst (MD) ein, der ein Gutachten erstellt. Der MD kann:

  • Eine Begutachtung bei Ihnen zu Hause durchführen
  • Prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Eine Empfehlung an die Kasse aussprechen

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–5 Wochen. Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen (mit MD-Gutachten: fünf Wochen) entscheiden – andernfalls gilt der Antrag laut Gesetz als genehmigt.

Schritt 5: Genehmigung und Lieferung

Nach der Genehmigung liefern wir das Elektromobil zu Ihnen nach Hause, weisen Sie in die Bedienung ein und klären alle Fragen.

Kosten und Zuzahlung

Die Krankenkasse übernimmt bei Genehmigung den Großteil der Kosten. Was für Sie anfällt:

  • Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro.
  • Aufzahlung: Wenn Sie ein höherwertiges Modell wünschen als das, was die Kasse genehmigt hat, zahlen Sie die Differenz selbst. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie mehr Komfort oder Reichweite benötigen.

Mehr zur Zuzahlung bei Hilfsmitteln finden Sie in unserem separaten Ratgeber.

Kassenmodell oder Eigenanteil – was bekomme ich?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Elektromobil, das den medizinischen Bedarf wirtschaftlich deckt – das sogenannte „Kassenmodell". Dieses ist funktional, aber oft einfacher ausgestattet.

Sie haben grundsätzlich zwei Optionen:

  • Kassenmodell: Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung. Das Modell ist zweckmäßig und ausreichend.
  • Aufzahlung: Sie wählen ein Modell mit mehr Komfort, Reichweite oder besserer Ausstattung und zahlen die Differenz zum Kassenmodell selbst.

💡 Tipp: Wir zeigen Ihnen beide Optionen transparent und beraten Sie ehrlich, was für Ihre Situation sinnvoll ist. Manchmal reicht das Kassenmodell völlig aus – manchmal lohnt sich eine kleine Aufzahlung für deutlich mehr Fahrkomfort.

Was tun bei Ablehnung?

Leider werden Anträge auf Elektromobile immer wieder abgelehnt. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Häufige Ablehnungsgründe und was Sie tun können:

  • „Ein Rollstuhl reicht aus": Widersprechen Sie und lassen Sie den Arzt begründen, warum ein Rollstuhl Ihre Mobilität im Außenbereich nicht ausreichend sicherstellt.
  • „Keine medizinische Notwendigkeit": Bitten Sie Ihren Arzt um eine detailliertere Begründung. Eventuell kann ein Facharzt (Neurologe, Orthopäde) ein zusätzliches Attest ausstellen.
  • „Sichere Bedienung nicht gewährleistet": Eine erneute Probefahrt unter fachlicher Aufsicht kann hier helfen.

Widerspruch einlegen: Sie haben einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Wir unterstützen Sie dabei gerne mit fachlichen Stellungnahmen. Erfahrungsgemäß werden viele Ablehnungen im Widerspruchsverfahren aufgehoben.

Kauf, Miete oder Gebraucht?

Neuversorgung über die Kasse

In den meisten Fällen stellt die Krankenkasse das Elektromobil als Leihgabe zur Verfügung. Es gehört der Kasse und muss bei Nichtgebrauch zurückgegeben werden. Wartung und Reparaturen übernimmt der Leistungserbringer (also wir).

Gebrauchtversorgung

Manche Kassen bieten aufbereitete Gebrauchtgeräte an. Diese sind technisch geprüft und deutlich günstiger. Die Qualität muss dabei den gleichen Standards entsprechen wie bei einem Neugerät.

Privatkauf

Sie können ein Elektromobil auch privat kaufen – ohne Rezept und Krankenkasse. Dann tragen Sie die Kosten selbst (ab ca. 1.500 Euro), sind aber frei in der Modellwahl. Beachten Sie: Auch bei Privatgeräten sollten Sie auf Qualität und Sicherheit achten.

Wichtige Hinweise zur Nutzung

  • Versicherung: Elektromobile bis 6 km/h benötigen keine Versicherung. Ab 6 km/h ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht (Versicherungskennzeichen).
  • Führerschein: Für Elektromobile bis 15 km/h brauchen Sie keinen Führerschein – aber Sie müssen in der Lage sein, sicher am Verkehr teilzunehmen.
  • Straßenverkehr: Elektromobile bis 6 km/h dürfen auf dem Gehweg fahren. Schnellere Modelle müssen die Fahrbahn nutzen.
  • Akku-Pflege: Laden Sie den Akku regelmäßig auf und vermeiden Sie Tiefentladung. Bei richtiger Pflege hält ein Akku 2–4 Jahre.

Wohnumfeldberatung: Passt ein Elektromobil zu Ihrem Zuhause?

Bevor Sie ein Elektromobil beantragen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Wohnumfeld geeignet ist. Fragen Sie sich:

  • Wo kann ich das Elektromobil abstellen und laden?
  • Komme ich mit dem Elektromobil aus dem Haus?
  • Gibt es Stufen oder Schwellen, die ein Hindernis darstellen?

Unsere Wohnumfeldberatung hilft Ihnen, diese Fragen zu klären. Wir kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause und prüfen die Gegebenheiten vor Ort.

Fazit

Ein Elektromobil auf Rezept ist möglich – und der Weg dorthin ist weniger kompliziert, als viele denken. Der Schlüssel liegt in einer guten ärztlichen Begründung, der richtigen Beratung und einem sorgfältig vorbereiteten Antrag. Wir bei Lettermann begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung über die Probefahrt bis zur Genehmigung und Lieferung. Sprechen Sie uns an!

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich ein Elektromobil von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen in Ihrer Mobilität so eingeschränkt sein, dass Sie alltägliche Wege nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können und andere Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl nicht ausreichen.

Wie lange dauert es, bis der Antrag genehmigt wird?

Die Krankenkasse hat drei Wochen Zeit (mit MD-Gutachten fünf Wochen). In der Praxis dauert es meist 3–5 Wochen. Wird die Frist überschritten, gilt der Antrag als genehmigt. Verzögerungen können durch fehlende Unterlagen entstehen – deshalb ist eine vollständige Antragstellung wichtig.

Was kostet mich ein Elektromobil auf Rezept?

Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro. Wenn Sie ein höherwertiges Modell als das Kassenmodell wählen, kommt eine Aufzahlung hinzu, die je nach Modell variiert. Wir informieren Sie transparent über alle Kosten.

Brauche ich einen Führerschein für ein Elektromobil?

Nein, für Elektromobile bis 15 km/h ist kein Führerschein erforderlich. Sie müssen jedoch in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu bedienen und am Straßenverkehr teilzunehmen. Ab 6 km/h benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen.

Was mache ich, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Bitten Sie Ihren Arzt um eine ergänzende Stellungnahme und lassen Sie sich von Ihrem Sanitätshaus beraten. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchsverfahren aufgehoben.

Gehört mir das Elektromobil von der Krankenkasse?

In der Regel stellt die Krankenkasse das Elektromobil als Leihgabe zur Verfügung. Es bleibt Eigentum der Kasse und muss bei Nichtgebrauch zurückgegeben werden. Wartung und Reparaturen werden übernommen. Bei Privatgeräten gehört Ihnen das Elektromobil natürlich selbst.

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